Quartierplan Ringstrasse

Die Stadt beabsichtigt am Standort Sportplatz Ringstrasse eine neue Schulanlage zu realisieren. Gemäss dem Generellen Gestaltungsplan der Stadt besteht im Gebiet die Pflicht, eine Quartierplanung durchzuführen. Der Perimeter ergibt sich aufgrund des planungspflichtigen Gebiets. Zudem wird der Perimeter aufgrund der funktionalen Verknüpfung des Standorts Herold mit dem Standort Sportplatz Ringstrasse, über die Ringstrasse und den Schulhausstandort Herold erweitert. Folgende Parzellen (Parzellennummern) befinden sich im vorgesehenen Quartierplanperimeter: 4258, 2725, 3920, 3921, 3931, 3919, 3892, 3845, 3812, 3747, teilweise 3348 und teilweise 1312. Der Planungszweck ist die Ausarbeitung eines Quartierplans zur Regelung der Gestaltung und der Erschliessung der öffentlichen Nutzung.

Der Einleitungsplan mit dem Quartierplan-Perimeter lag ab der Publikation vom 11. Januar 2019 während 30 Tagen öffentlich auf. Die öffentliche Auflage erfolgte gemäss Art. 16 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO).

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